Marcin Wietrzykowski · Ingenieur, GeoNova3D
Stand: September 2026

Kurz gesagt: Die Wohnfläche aus einer alten Bauzeichnung ist eine Behauptung. Die Wohnfläche aus einem Aufmaß ist ein Nachweis. Der Unterschied fällt spätestens dann auf, wenn jemand nachrechnet.

Warum Bauzeichnung und Wirklichkeit auseinandergehen

Bei fast jedem Bestandsgebäude weicht der Plan vom tatsächlichen Zustand ab. Das hat selten mit Schlamperei zu tun, sondern mit dreißig Jahren Nutzung: Eine Wand wurde versetzt, ein Bad umgebaut, ein Dachgeschoss ausgebaut. Nachgetragen wurde es nie.

Dazu kommt, dass Bauzeichnungen die geplanten Maße zeigen, nicht die gebauten. Putzstärken, Toleranzen und Ausführungsabweichungen summieren sich. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung können daraus schnell zwei bis drei Quadratmeter Differenz werden – in beide Richtungen.

Was die Wohnflächenverordnung tatsächlich verlangt

Die WoFlV regelt, welche Flächen wie angerechnet werden. Die wichtigsten Punkte:

Genau bei den Dachschrägen wird es interessant: Ohne echtes Aufmaß weiß niemand, wo exakt die 1-Meter- und die 2-Meter-Linie verläuft. Geschätzt wird das regelmäßig zugunsten des Vermieters – und genau das fällt bei einer Prüfung auf.

WoFlV, DIN 277 oder gif MF-G?

Drei Regelwerke, drei verschiedene Ergebnisse für dasselbe Gebäude:

Wer diese Werte vermischt, bekommt Streit. Deshalb gehört in jede Flächenaufstellung, nach welchem Regelwerk gerechnet wurde.

Wie ein Aufmaß per Laserscan abläuft

Der Scanner erfasst den Raum vollständig, nicht nur die Maße, an die jemand vor Ort gedacht hat. Aus der Punktwolke entstehen anschließend Grundriss und Flächenaufstellung – raumweise, mit Anrechnungsfaktoren und mit den Höhenlinien für die Dachschrägen.

Für eine durchschnittliche Wohnung dauert die Aufnahme vor Ort etwa eine Stunde. Der Vorteil zeigt sich später: Wird nachträglich ein Maß gebraucht, messen wir es in der Punktwolke nach, ohne die Wohnung noch einmal zu betreten.

Wann sich das lohnt

Immer dann, wenn die Zahl Folgen hat: bei Vermietung, Verkauf, Wertermittlung, Betriebskostenabrechnung oder wenn ein Mieter die Fläche bestreitet. Bei Mietverhältnissen kann eine falsch angesetzte Wohnfläche zu Rückforderungen führen – rückwirkend.

Für ein einzelnes Zimmer lohnt sich der Aufwand nicht. Für ein ganzes Objekt, ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeeinheit fast immer.

Häufige Fragen

Ist ein Laserscan für die WoFlV vorgeschrieben?
Nein. Die Verordnung schreibt kein Messverfahren vor. Sie verlangt aber ein nachvollziehbares Ergebnis – und das liefert ein Aufmaß zuverlässiger als eine Planübernahme.

Wer darf Wohnflächen berechnen?
Die Berechnung ist keine dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorbehaltene Tätigkeit. Entscheidend ist, dass sauber gemessen und das Regelwerk richtig angewendet wird.

Was kostet das?
Das hängt von Größe, Zugänglichkeit und Anzahl der Einheiten ab. Bei mehreren Wohnungen im selben Gebäude sinkt der Preis je Einheit deutlich.

Fazit

Eine Fläche aus dem Plan hält der Prüfung oft nicht stand. Eine Fläche aus dem Aufmaß schon. Wenn Sie eine belastbare Zahl brauchen, sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen vorher, ob sich der Aufwand für Ihr Objekt lohnt.

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Schildern Sie uns kurz die Aufgabe – wir sagen Ihnen, welches Verfahren sinnvoll ist und welche Daten Sie tatsächlich brauchen. Auch dann, wenn eine einfachere Lösung reicht.

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