Kurz gesagt: In der offenen Kategorie brauchen Sie meist keine Genehmigung. Sobald aber ein Schutzgebiet, ein Flugplatz, eine Bundesstraße oder eine Bahnstrecke im Spiel ist, entscheidet nicht mehr die Drohne, sondern ein Amt – und das braucht Vorlauf.
Was immer gilt
- Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, die e-ID muss an der Drohne angebracht sein.
- EU-Kompetenznachweis beziehungsweise Fernpilotenzeugnis, passend zur Betriebskategorie.
- Haftpflichtversicherung für den Drohnenbetrieb – gesetzlich vorgeschrieben.
- Sichtverbindung zum Fluggerät, sofern keine gesonderte Erlaubnis vorliegt.
Für eine normale Baustellenbefliegung auf freiem Feld ist das alles. Kein Antrag, keine Wartezeit.
Wo es kompliziert wird: die Geo-Zonen
Deutschland ist mit sogenannten Geo-Zonen überzogen – Bereichen mit besonderen Einschränkungen. Wer dort fliegen will, braucht eine Freigabe. Zuständig ist je nach Zone eine andere Stelle:
- Flugplätze und Kontrollzonen → Flugplatzbetreiber beziehungsweise Flugsicherung.
- Naturschutz- und Vogelschutzgebiete → untere Naturschutzbehörde des Landkreises.
- Bundesfern- und Bundeswasserstraßen → zuständige Straßen- oder Wasserstraßenverwaltung.
- Bahnanlagen → Infrastrukturbetreiber.
- Industrieanlagen, Kraftwerke, militärische Bereiche → Betreiber oder zuständige Behörde.
- Flughöhen über 120 m, Nachtflug, Betrieb außer Sicht → Landesluftfahrtbehörde.
Die aktuellen Zonen lassen sich in den einschlägigen Karten- und Planungs-Apps prüfen. Genau das machen wir bei jeder Anfrage, bevor wir einen Termin nennen.
Warum das Ihr Projekt betrifft
Zwei Beispiele aus der Praxis:
Windpark im Wald. Klingt nach freier Fläche, liegt aber häufig ganz oder teilweise in einem Schutzgebiet. Die Freigabe der Naturschutzbehörde kann Wochen dauern. Wer das erst am Einsatztag merkt, verliert einen Monat.
Kabeltrasse entlang einer Bundesstraße. Die Trasse selbst ist unproblematisch, die Querung der Straße nicht. Auch hier: rechtzeitig klären, nicht improvisieren.
Was Sie von einem Dienstleister erwarten sollten
Dass die Prüfung vor dem Angebot passiert, nicht danach. Eine seriöse Aussage lautet: „Die Fläche liegt in einem Schutzgebiet, wir rechnen mit drei Wochen Vorlauf für die Freigabe“ – und nicht „machen wir schon“.
Und dass jemand sagt, wenn Fliegen der falsche Weg ist. In einer Flugverbotszone in London haben wir ein Wohnhaus vom Dach aus mit dem Laserscanner aufgenommen. Das Ergebnis war gleichwertig, der Weg dorthin ein anderer.
Und der Datenschutz?
Auf Luftbildern können Personen erkennbar sein. Solche Aufnahmen werten wir ausschließlich für das beauftragte Projekt aus, veröffentlichen sie nicht und löschen oder anonymisieren sie nach Projektabschluss. Bei Aufnahmen über bewohnten Grundstücken stimmen wir das Vorgehen vorher ab.
Fazit
Die Drohne ist selten das Problem. Der Vorlauf für Freigaben ist es. Nennen Sie uns bei der Anfrage die Lage – dann wissen Sie schon beim Angebot, ob der Wunschtermin realistisch ist.
Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Regelungen können sich ändern.
Quellen und weiterführende Informationen
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA) – Registrierung als UAS-Betreiber und Kompetenznachweise
- Deutsche Flugsicherung (DFS) – Anträge und Genehmigungen für den Drohnenflug
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Projekt zu diesem Thema?
Schildern Sie uns kurz die Aufgabe – wir sagen Ihnen, welches Verfahren sinnvoll ist und welche Daten Sie tatsächlich brauchen. Auch dann, wenn eine einfachere Lösung reicht.
