Kurz gesagt: Für eine einzelne Wohnung genügt oft ein Handaufmaß. Bei verwinkelten Gebäuden, Hallen, Umbauten mit Höhen und Schnitten oder wenn die Daten später weiterverwendet werden sollen, ist ein digitales Gebäudeaufmaß per Laserscan die bessere Grundlage. Die Entscheidung hängt weniger vom Gerät ab als davon, was Sie am Ende brauchen.

Drei Verfahren im Überblick
- Handaufmaß: Zollstock oder Laserdistanzmesser, die Maße werden skizziert und anschließend in einen Plan übertragen. Flexibel und schnell bei kleinen, einfachen Räumen.
- Tachymeter: misst Richtungen, Winkel und Strecken, die Daten gehen direkt in die Auswertung. Geeignet für präzise Einzelpunkte, etwa an Fassaden und Achsen.
- 3D-Laserscanner: erfasst berührungslos Millionen von Punkten, die in ein gemeinsames Koordinatensystem überführt werden. Die Daten lassen sich später erneut nutzen.
Der Vergleich im Alltag
| Kriterium | Handaufmaß | Tachymeter | Laserscan |
|---|---|---|---|
| Erfasst wird | nur die gemessenen Maße | ausgewählte Punkte | die gesamte sichtbare Geometrie |
| Nachmessen später | nur mit neuem Termin | nur mit neuem Termin | am Rechner aus der Punktwolke |
| Höhen und Schnitte | aufwendig, nur an gemessenen Stellen | gut an gemessenen Punkten | an jeder beliebigen Stelle schneidbar |
| Verwinkelte Räume | Aufwand steigt schnell | Aufwand steigt mit der Zahl der Standpunkte | nur wenige zusätzliche Standpunkte |
| Sinnvoll bei | einzelner Wohnung, einfachem Grundriss | Fassaden, Achsen, Einzelpunkten | Umbau, Halle, Denkmal, komplexen Gebäuden |
Wann welches Verfahren sinnvoll ist
- Einzelne Wohnung mit einfachem Grundriss: Ein Handaufmaß reicht oft aus, wenn nur Wandlängen und Flächen gebraucht werden.
- Einfamilienhaus im Umbau: Sobald Höhen, Schnitte, Dachgeschoss oder Fassaden gebraucht werden, spart der Laserscan Rückfragen und einen zweiten Termin.
- Halle, Gewerbeobjekt oder Anlage: Große und verwinkelte Objekte lassen sich per Scan in einem Durchgang erfassen.
- Denkmal und Bestand mit unklarer Planlage: Die Punktwolke dokumentiert den Ist-Zustand vollständig, auch für Details, an die zunächst niemand gedacht hat.
Eine Preisorientierung finden Sie in unseren Beiträgen zu Bestandsplan Kosten und 3D-Laserscanning Kosten.
Flächen nach WoFlV oder DIN 277
Wer ein Aufmaß für Vermietung, Verkauf oder Förderung braucht, sollte vorab klären, nach welcher Berechnung gerechnet wird. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist für öffentlich geförderten Wohnraum verpflichtend. Bei frei finanziertem Wohnraum ist sie nicht zwingend, gilt aber als Methode erster Wahl, an der sich Gerichte im Streitfall regelmäßig orientieren. Alternativ wird die DIN 277 verwendet, die in der Regel zu größeren Flächen führt.
- WoFlV, Dachschrägen: Flächen mit Raumhöhe unter 1 m zählen nicht, von 1 bis unter 2 m zur Hälfte, ab 2 m voll.
- WoFlV, Balkone und Terrassen: in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
- DIN 277: weist die Netto-Raumfläche (NRF) aus, aufgeteilt in Nutzungs-, Verkehrs- und Technikfläche. Nicht vollständig umschlossene Flächen wie Balkone stehen gesondert im Bereich S. Die NRF ist nicht mit der Wohnfläche nach WoFlV gleichzusetzen.
Aus den Messdaten lassen sich Flächen nach beiden Berechnungsweisen ableiten. Wichtig ist, dass vor dem Auftrag festgelegt wird, welche gelten soll.
Was Sie am Ende bekommen
Aus dem Scan entstehen Grundrisse, Schnitte, Fassadenansichten, die Punktwolke (E57, RCP) und auf Wunsch ein BIM-Modell. Mehr dazu finden Sie auf den Leistungsseiten zum 3D-Gebäudeaufmaß, zu Bestandsplänen aus Laserscan und zu Scan-to-BIM.

Häufige Fragen
Kann ich nach dem Termin noch etwas nachmessen lassen?
Beim Laserscan ja: Maße, die erst später gebraucht werden, lassen sich aus der Punktwolke nachmessen, ohne dass ein zweiter Termin vor Ort nötig ist.
Welches Verfahren ist das genaueste?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn die Genauigkeit hängt von Gerät, Objekt und Auswertung ab. Den Detailgrad legen wir vor Messbeginn gemeinsam mit Ihnen fest.
Muss ich mich vorab für ein Verfahren entscheiden?
Nein. Sie beschreiben Objekt und Ziel, wir schlagen das passende Verfahren vor.
Quellen: ista, Wohnflächenverordnung (WoFlV); ImmoScout24, DIN 277 und Wohnflächenverordnung; Buck Vermessung, Gebäudeaufmaß.
Aufmaß geplant?
Beschreiben Sie Objekt und Ziel. Wir schlagen das passende Verfahren vor und legen den Detailgrad mit Ihnen fest.
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